Wr sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen. Für die meisten ambulanten Fahrten ist eine Genehmigung von Ihrer vor Fahrtantritt einzuholen.
Anspruch auf eine Genehmigung haben nur Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Kennzeichen "a.G." oder "B.J." bzw. Pflegestufe 2/3. Sprechen Sie uns an. Für unsere Kunden erledigen wir diese Anträge auf Genehmigung.