Auszug aus der "Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Hameln-Pyrmont" gültig ab 01.04.2015.
Die Fahrpreise für die Beförderung von Personen mit Taxen im Landkreis Hameln-Pyrmont und darüber hinaus bis zu einer Entfernung von 50 km Luftlinie im Umkreis um den Ortsmittelpunkt des Betriebssitzes sind unter Anwendung von Fahrpreisanzeigern (Taxameteruhren) zu berechnen. § 28 BOKraft bleibt unberührt. Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:
A) Grundbetrag
Der Grundbetrag für das Bereitstellen einer Taxe mit bis zu 4 Fahrgastplätzen beträgt 4,90 € (Normalzeit) bzw. 5,10 € (Randzeit) inklusive einer Fahrleistung von 1000 m oder 228 sec. in der Normalzeit bzw. inklusive einer Fahrleistung von 1000 m oder 264 Sek. in der Randzeit. Für Taxen mit mehr als 4 Fahrgastplätzen (Großraumtaxe) beträgt der Grundbe-trag 6,00 € (Fahrleistung nicht enthalten).
B) Entgelt für Fahrleistung
Das Entgelt für die Fahrleistung beträgt
C) Entgelt für Wartezeiten
Wartezeiten werden mit 30,00 € pro Stunde (0,10 € je angefangene 12 Sekunden) berechnet.
D) Zuschläge
Als Zuschläge für die Mitnahme von Gepäck und Tieren werden berechnet:
Verzichtet der Fahrgast nach Eintreffen der herbeigerufenen Taxe auf den Antritt der Fahrt, so ist innerhalb der 3-km-Zone (§ 1 Nr. 3) ein Betrag von 4,00 € zu entrichten. Geht die Anfahrt des Taxis über die 3-km-Zone hinaus, wird zusätzlich zu diesem Betrag die Anfahrt berechnet.
Sondervereinbarungen über Beförderungsentgelte für den Geltungsbereich dieser Verordnung gemäß § 51 Abs. 2 PBefG sind vor ihrer Einführung der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.